Schriftliche Anfrage an den Bürgermeister-
Berechnung der Wasserbereitstellungsgebühr Waidhofen an der Ybbs, 22.03.2010
Gemäß den Schlussfolgerungen des Landeseinschauberichtes haben die Gemeinden ihren Gebührenhaushalt kostendeckend zu führen. Zur Bewertung der Kostendeckung schreibt der Gesetzesgeber die Einbeziehung von Abschreibung und Zinsen vor. D.h. die Bewertung erfolgt nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen.
Nach Vorlage des Landeseinschauberichtes im Jahr 2009 war die Stadtgemeinde schlussendlich zu einer Neuberechnung der Gebühren gezwungen. Die daraus resultierende Erhöhung war aber aus unserer Sicht gegenüber der Bevölkerung nicht vertretbar. Einer 300% Preissteigerung bei der Wasserbereitstellungsgebühr konnte von der UWG nicht zugestimmt werden.
Der Unmut in der Bevölkerung ist wohl verständlich, nicht nachvollziehbare Gebührenerhöhungen in diesem Umfang sind auch aus Gründen der politischen Glaubwürdigkeit zu unterlassen. Um hier auch rechtliche Klarheit zu schaffen, müssen wir diese schriftliche Anfrage stellen. Wir bitten Sie daher um rasche Beantwortung der nachfolgenden Punkte:
1. Wurden die gesamten Einnahmen aus dem Titel Wasserverkauf an den Wasserverbund Ybbstal in die Kalkulationsgrundlage der Gebührenermittlung aufgenommen?
Im Einschaubericht des Landes war ja folgender Passus vermerkt: „Nach Ansicht der Aufsichtsbehörde kann sich ein privatrechtlicher Verkauf von Wasser nicht auf die Höhe der Gebühren auswirken, da dieser Verkauf in keinem Zusammenhang mit dem Gebührenhaushalt Wasserversorgung steht. Es wird daher empfohlen, die Gebühren unter diesem Gesichtspunkt und unter Berücksichtigung einer angepassten Verwaltungstangente neu festzusetzen und so die Kostendeckung in diesem Gebührenhaushalt herbeizuführen.“ Unklar ist, wie diese Anregung nun tatsächlich in die Kalkulation einging.
2. Falls die Einnahmen aus dem Wasserverkauf nicht oder nur teilweise berücksichtigt wurden, wurden bei der Gebührenkalkulation anteilig Kosten herausgenommen?
3. Falls die Einnahmen nicht zur Gänze in die Bewertung eingingen (z.B. Mehreinnahmen aus privatem Wasserverkauf wurden nicht berücksichtigt) bitten wir um Bekanntgabe und Übermittlung der rechtlichen Grundlage.
4. Wieso wurde die Wasserbereitstellungsgebühr in einem derart großen Ausmaß erhöht ?
5. Warum wurde im Voranschlag 2010 ein so hoher Überschuss zwischen Einnahmen und Ausgaben ausgewiesen?
Einnahmen: 1,799.100.- Euro Ausgaben: 1,265.000.- Euro
Überschuss Wasserversorgung Voranschlag 2010: 534.1000.- Euro.
Für uns wird damit augenscheinlich, dass die Erhöhung der Gebühren für die
Wasserversorgung für die Bürger viel zu hoch ausgefallen ist.
Wie begründen Sie die überhöhte Festssetzung der Gebühren für das Wasser?
Die Bürgerliste ist sich der Notwendigkeit und Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen bewusst. Daher hätten wir einer notwendigen Anpassung der Wassergebühren natürlich zugestimmt.
Der einstige Mehrheits-Gemeinderatsbeschluss (WVP) mit der 300%-igen Erhöhung der Wasserbereitstellungsgebühr, wodurch sich nun hohe Überschüsse im Gebührenhaushalt Wasser ergeben, war gesetzlich in dieser Höhe nicht notwendig.
Wir danken Ihnen für eine rasche Beantwortung, denn die Fragen der Bürger an uns werden immer zahlreicher.
STR. Friedrich Rechberger
GR. Michael Elsner
UWG – Waidhofen an der Ybbs