Insertionen zum Thema „Brunnen am Oberen Stadtplatz“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Betreffend des von der UWG versandten Flugblattes gaben Sie bei der Jänner - Gemeinderatssitzung eindeutig zu verstehen, dass Sie die darin kolportierten Anschuldigungen in der Öffentlichkeit richtig stellen werden. Aus Ihrer Sicht sollte dies nicht mit einer Klage, sondern ehestmöglich mit einer Klarstellung an die Presse erfolgen.
Gemäß Ihren Ausführungen sahen Sie bei einer Klage für sich keine Erfolgschance, da der Gemeinderatsbeschluss vom September 2007 ja tatsächlich nur die Entfernung des Brunnen beinhaltet. (siehe dort)
Parallel zur Gemeinderatssitzung wurde bereits eine NÖN Ausgabe aufgelegt, welche einen von Ihnen verfassten persönlichen Brief beinhaltet. In der nach der Gemeinderatssitzung darauf folgenden Ybbstaler – Ausgabe war ebenfalls ein fast identer Brief inseriert worden. In diesen Briefen nahmen Sie Stellung zu den Sie betreffenden persönlichen Anschuldigungen!
Mit Verwunderung mussten wir feststellen, dass bei den besprochenen Insertionen das Stadtlogo angebracht war. Wir gehen daher davon aus, dass die Veröffentlichung des Inserates mit Gemeindemitteln erfolgte.
Auch im Fernsehen traten Sie in dieser Sache auf.
Um hier ein etwaiges Missverständnis aus dem Weg zu räumen bitten wir Sie daher vorab um Aufklärung der nachfolgenden Punkte:
- Wann und von Wem wurde das Inserat im Ybbstaler und in der NÖN in Auftrag gegeben?
- Waren diese Inserate kostenfrei? Wenn nein:
- Wie viel kosteten die beiden Inserate?
- Wie erfolgt die Mittelbedeckung der beiden Inserate und wo sind diese Kosten verbucht?
- Wieso war die Beauftragung des Inserates nicht Gegenstand der Gemeinderats- bzw. Stadtsenatssitzung?
- Wurden diese leicht unterschiedlichen Inserate von Ihnen, der WVP oder der Pressestelle der Stadt Waidhofen verfasst?
- Des Weiteren gab es im Fernsehen (Punkt TV) ein Interview mit Ihnen. Abgesehen davon, dass einige Aussagenteile nicht der Wahrheit entsprachen (z.B. Einstimmigkeit bei Beschluss, Sponsoren auf eigene Faust) stellt sich die Frage der Kosten.
- War dieses Interview kostenfrei? Wenn nein: Wieviel kostete der Sendetermin und wer hat ihn bezahlt?
Wir danken Ihnen vorab für eine rasche Aufklärung des Sachverhaltes.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Elsner
Landesausstellungsshop - Abrechung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Die Landesausstellung 2007 ist zu Ende gegangen.
Ein Bestandteil der Landesausstellung war unter anderem der Verkaufsshop.
Bei einer mündlichen Anfrage im letzten Jahr wurde vom zuständigen Geschäftsführer ein Shopumsatz von ca. 20.000 pro Monat angegeben. Da die Landesausstellung (bzw. der Shop) zwischenzeitlich nun tatsächlich abgerechnet sein muss, bitten wir Sie um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
- Wie Hoch war der Gesamtumsatz des Landesausstellungsshop?
- An wem wurden die von Ihnen per Dringlichkeitsverfügung zugestandenen 8 % Umsatzbeteiligung ausbezahlt?
- Wie viele Mitarbeiter waren im letzten Jahr im Shop wie lange beschäftigt?
- Erhielten diese Mitarbeiter neben der anteiligen Provision weitere Lohnzahlungen?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Elsner
Dringlichkeitsantrag
Aufnahme des Dringlichkeitsantrag
der UWG in die GR – Sitzung vom 31.03.2008
Entsprechend § 6 (2) der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Waidhofen an der Ybbs ersuchen wir Sie um Abstimmung bezüglich der Aufnahme nachfolgenden Dringlichkeitsantrages:
Aufhebung der Parkgebühren im Parkdeck Pfarrgarten von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 18.00 Uhr – 7.00 Uhr, weiters in der Zeit von Freitag 18.00 Uhr bis Montag 7.00 Uhr sowie an Feiertagen ganztägig.
Durch diese Maßnahmen soll der Handel dazu bewegt werden, dass die Bediensteten auf dieses Parkdeck ausweichen. Somit werden mehr geschäftsnahe Parkplätze der Innenstadt für die Kunden frei und es erfolgt eine Gleichschaltung mit der Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt.
Kosten / Einnahmen: Aufgrund der ohnedies schlechten Auslastung des Parkdecks an Samstagen (Überdies ist im Parkdeck Pfarrgarten derzeit bereits die 1 Stunde frei) ist mit keinem gravierenden Einnahmenrückgang zu rechnen.
Begründung:
Die Einführung des gebührenfreien Einkaufssamstag hatte durchaus seine Berechtigung und sollte das Einkaufen an Samstagen fördern. Leider kommt es aber nun insbesondere an Samstagen durch Dauerparker zu Parkplatzproblemen, die die positiv eingeführten Maßnahmen negativ beeinflussen. Für Kurzeinkäufe ist es wichtig Parkplätze in unmittelbarer Nähe des Geschäftes zu haben. Dies kann gegenwärtig an Samstagen leider nicht mehr optimal gewährleistet werden.
Um hier rasch Abhilfe zu schaffen ohne gravierend in die bestehenden Verkehrsstrukturen der Stadt einzugreifen, stellte die UWG daher diesen Dringlichkeitsantrag.
Wir bitten die Waidhofner Gemeinderäte aller Fraktionen um Zustimmung, da diese Maßnahme eine wichtige und dringende Verbesserung für alle Einkaufspendler und für unsere Wirtschaft darstellt.
Friedrich Rechberger
UWG – Waidhofen an der Ybbs