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Das Hotel an der Eisenstrasse
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05.01.2012 11:16
Artikel von Elsner Michael

Für die Gemeinderatswahl haben wir eine neue zusätzliche Homepage eingerichtet!

Sie finden uns unter: http://www.uwg-waidhofen.at/

28.12.2011 18:32
Artikel von Elsner Michael

Das wahre Gesicht der WVP

Ein völlig harmloser UWG-Antrag brachte Stadtrat Sommer bei der letzten GR-Sitzung derart in Rage, dass dieser mit der Zeitung knallte.

Beim Thema Zählerankauf (alle 5 Jahre muss die Gemeinde die Wasserzähler der betroffenen Haushalte tauschen), stellten wir den Zusatzantrag, das zukünftig auch kleine 1,5m3 Zähler angeboten werden sollen.
Damit können sich Personen mit wenig Wasserverbrauch (z.B. Kleingärten, Singlehaushalte, ...) einen Teil der Wasserbezugsgebühr sparen. Diesen Antrag wurde von uns bereits in den Ausschussitzungen, welche vor der GR-Sitzung stattfanden, eingebracht.

Dem WVP "Friedhofswärter"(Beruf des Stadtrats Sommer) brachte diese Idee so in Rage, dass er diese Forderung als "technischen Wahnsinn" bezeichnete. Völlig außer Kontrolle knallte er in der GR-Sitzung die Zeitung auf den Tisch.

Stadtrat Rechberger, welchem diese Wortmeldungen und Wutauscbrüche offensichtlich galten, verließ darauf hin zu Recht die Sitzung. Die Art von Herrn Sommer ist aus Sicht der UWG nicht akzeptabel und hat keine Vorbildwirkung.

Die Behauptung, die kleinen Zähler sind ein "technischer Wahnsinn" sind ebenfalls inakzepabtel. In deutschen Städten sind diese kleineren Wasserzähler durchaus üblich und sie werden aus diesem Grund auch am Markt angeboten.

Aufgrund der zahlreichen Anfragen aus der Bevölkerung stellen wir allen Interessierten eine Videoaufnahme dieses GR-Tagesordnungspunktes gerne zur Verfügung. Das Video erhalten Sie per email Anfrage:

m.elsner@aon.at

Machen Sie sich Ihr persönliches Bild!


Wasserverbrauch in der Praxis - Waidhofen:

Ganzjährig und allein in einem Haus wohnend, verbraucht eine junge Frau laut Rechnung des städtischen Magistrates 33 m³ Wasser im Jahr.

Dies bedeutet einen durchschnittlichen Wasserverbrauch von ca. 0,1 m³ (100 Liter pro Tag). Das Wasserwerk hat in diesem Haus für diesen geringen Wasserverbrauch einen Wasserzähler mit einen Durchfluss von 3 m³ (3000 Liter) pro Stunde eingebaut. Damit könnten etwa 25 Badewannen (pro Stunde) gefüllt werden.

Es gibt eichfähige Wasserzähler mit weit geringerer Durchflussmenge.

Der Waidhofner Gemeinderat hat beschlossen, dass die Bereitstellungsgebühr in Waidhofen nach der Größe (Durchflussmenge) des Wasserzählers zu berechnen ist. Pro m³ Durchflussmenge pro Stunde 35.- Euro im Jahr !!

Welche Argumente gibt es, dass für ein Haus (1 Personenhaushalt) ein Wasserzähler mit 3 m³ erforderlich ist ?

Jetzt verlangt die Abgabebehörde jedenfalls pro Jahr 35.- Euro mal 3 = 105 Euro. Laut Bescheid der Stadt plus 10 % Umsatzsteuer (10,50 Euro). Das ergibt insgesamt 115,50 Euro Bereitstellungsgebühr im Jahr.
Ob das Verhältnis Wasserverbrauch (33 m³ im Jahr = 37.- Euro) mit Zählergröße 3 m³ in der Stunde (115,50 Euro) und damit einer weit höheren Bereitstellungsgebühr als Wasserbezugsgebühr der EU Wasserrahmenrichtlinie entspricht, ist mehr als zu bezweifeln.

Die Wasserrahmenrichtlinie 2000 verlangt von den Mitgliedsstaaten, (nach der erfolgten Übergangszeit von 10 Jahren) seit 2010 bindend, die Wassergebühren so anzusetzen, dass der Verbrauch des Wassers durch Anreize gedrosselt wird. Obiges Beispiel zeigt genau das Gegenteil.
Es kann durch weitere Drosselung des Wasserverbrauches fast gar nichts gespart werden, die überhöhte Bereitstellungsgebühr bleibt immer gleich, da der Wasserzähler das Zahlungskriterium darstellt.

Wäre ein ausreichend dimensionierter, jedoch weit kleinerer Zähler eingebaut, würde sich die Bereitstellungsgebühr entsprechend senken. Die rechtlichen Vorgaben zur Festsetzung der Zählergröße ist daher zu hinterfragen.
Ein Antrag auf Einbau eines kleineren Zählers wäre daher im Sinne der EU Wasserrahmenrichtlinie und auch auf Grund bereits gefällter Bundesgerichtsurteile in anderen EU Staaten berechtigt und nachvollziehbar.
28.12.2011 18:31
Artikel von Elsner Michael

UWG – Stellungnahme zum Voranschlag 2012

Dem Voranschlag 2012  kann seitens UWG aus nachfolgenden Gründen keine Zusage gegeben werden:

-          Auf Seite 8 fehlt die Darstellungen jener Schulden, welcher der Stadt für das Wasserkraftwerk Winterwehr und der Sanierung des Wintergebäude, aufgrund der Haftungen zugerechnet werden müssen.

-          Die Grundlagen für das Ausweisen dieser „Schulden“ sind aus den Unterlagen und Vorgaben der Statistik Austria  ersichtlich.

-          Der Voranschlag 2012 geht von einem Abgang aus. Die WVP begründet dies mit einer vorsichtigen Prognose und behauptet, das Jahr 2012 wird sich wahrscheinlich ohnedies positiv ausgehen. Warum wird der Voranschlag dann so erstellt?

Über den Medien wird seitens der WVP behauptet, man hätte € 5,1 Mio. Schulden abgebaut. Offensichtlich ist Herr Stadtrat Krammer ein Hellseher, den bei diesem Tagesordnungspunkt handelt es sich lediglich um einen Voranschlag und nicht um einen Rechenabschluss. Das tatsächliche Ergebnis wird jeder Bürger leider erst nach der Wahl sehen.

Überdies beinhaltet diese Zahl auch Effekte der vergangen Jahre!

Wie bereits bei unserer letzen Budgetdebatte hat die WVP es wieder nicht lassen können, fiktive Zahlenspielereien im Vorfeld der GR-Sitzung an die Öffentlichkeit zu senden.  Damit wird seitens WVP ganz bewusst eine heile Welt vorgegaukelt. Die negative Überraschung werden wir alle in den nächsten Jahren präsentiert bekommen.

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die UWG immer aktiv bei der Budgeterstellung mitwirkt hat. Das bereits öde Argument, die anderen Fraktionen leisten keinen Beitrag, möchte wir daher auf das schärfste widersprechen. Leider ist das finanzielle Desaster eine Folge der Allmachtpolitik der absoluten WVP-Mehrheit.

 

GR Michael Elsner

 

18.12.2011 18:10
Artikel von Elsner Michael

Lokalbahnhof - Schlamperei bei Vertragsprüfung

Verpachtung des Lokalbahnhofgeländes!

Wie in den Medien ersichtlich soll die Polizei in Waidhofen ein neues Gebäude erhalten. Als Grund wird die Thematik „Barrierefreiheit“ angegeben.

Ein Lift ist aus Sicht der WVP hierfür nicht ausreichend und ohne große Einbindung der anderen Waidhofner Parteien wurde vom Bürgermeister ein neuer Polizeistandort im Bereich des Lokalbahnhofs gewählt. Grundsätzlich ist zu einer neuen Station ja auch nichts einzuwenden, eine Einbindung aller Fraktionen wäre aber sicher sinnvoll gewesen.

Am 28.11.2011 wurde der erste Schritt dieses Planes in den Gemeinderat eingebracht. Im Detail stellte die WVP den Antrag, das Lokalbahnhofsareal von der NÖVOG zu mieten. Bei genauerer Prüfung mussten wir aber leider schwere Mängel im Vertrag feststellen, welche uns eine Zustimmung unmöglich machten:

·         Im Pachtvertrag ist die NÖVOG nur „berechtigt“ die Verpachtung durchzuführen. Aus diesem Grund prüfte die UWG die Eigentumsverhältnisse.

·         Gemäß Eisenbahnbuch ist nicht der Vertragspartner NÖVOG der Eigentümer, sondern im Eisenbahnbuch ist nach wie vor die ÖBB eingetragen.

·         Seitens UWG wurde daher jener Vertrag eingefordert, der die NÖVOG zur Vermietung berechtigt.

·         Laut WVP wurde dies als nicht notwendig erachtet, da man dem Land Niederösterreich trauen kann.

Aus unserer Sicht ist dies grob fahrlässig und eine Prüfung ist unabhängig jeglicher Vertrauensfrage durchzuführen.

Stellen Sie sich vor, Sie pachten ein Grundstück. Würden Sie ohne genauere Prüfung unterschreiben, wenn sich herausstellt, dass der Verhandlungspartner nur berechtigt ist Ihnen das Grundstück zu vermieten. Im Besitz des Grundstückes ist er aber noch nicht!

Bei der WVP ist dies anders. Nur die WVP stimmte diesem Antrag zu, alle anderen Parteien stimmten dagegen und forderten, dass dieser Antrag erst in der folgenden Gemeinderatssitzung behandelt wird. Somit hätte das Magistrat genügend Zeit gehabt, die Thematik mit der NÖVOG zu prüfen und nachzureichen.
Aufgrund der Sorgfaltspflichten der Gemeindevertreter hätte die Berechtigung der NÖVOG zum Abschluss dieses Mietvertrages von der NÖVOG nachgewiesen werden müssen!

Des Weiteren wird im Pachtvertrag darauf hingewiesen, dass der Verein „Club 598“ bereits gekündigt wurde und alles daran gesetzt wird, dass dieser das Areal rasch räumt. Auf Basis eines vorliegenden Rechtsgutachtens ist dazu leider folgendes festzuhalten:

·         Das Bestandverhältnis wurde nicht rechtmäßig aufgekündigt: Einerseits ist die NÖVOG derzeit noch nicht
Eigentümerin und andererseits wurde die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten. Die NÖVOG sprach die Kündigung aus, eine Einverleibung der Eigentumsrechte ist nicht ersichtlich.

·         Die NÖVOG kann daher noch nicht in das Bestandsverhältnis eintreten. In diesem Zusammenhang wäre auch das Formalerfordernis (eingeschriebener Brief, welcher beim Bestandnehmer fristgerecht eingelangt sein muss) zu prüfen.

·         Eine Kündigung kann daher nicht rechtswirksam mit
31.1.2012 vertraglich festgestellt werden.
Verwiesen wird hier auf die § 1120
ABGB (Verkauf einer Liegenschaft, welche Bestandsverhältnisse beinhaltet),

Es ist daher davon auszugehen, dass der derzeitige Bestandsnehmer „Club598“ auf die Kündigung mit rechtlichen Schritten antwortet und daher die angeführte Räumung des Areals nicht so schnell von statten geht.
Hier wären Gespräche vom Bürgermeister im Vorfeld sinnvoll gewesen. Laut Rückfrage beim Club598 hatte der Bürgermeister bis dato noch kein Lösungsgespräch gesucht.


18.12.2011 18:09
Artikel von Elsner Michael

Das Gfrett mit den Autos!

Der Ankauf von Autos ist in der Waidhofner Stadtpolitik immer ein spannendes Thema.
Sie erinnern sich sicher noch an die Dringlichkeitsverfügung des Bürgermeisters, in der er sich vor einigen Jahren ein neues Dienstauto verfügt hat!

Aktuell fand wieder eine skurrile Situation mit einem Auto statt. Das Wasserwerk benötigte ein neues Dienstfahrzeug. Im Anschluss wurde eine Spezifikation erstellt, in der ausschließlich ein VW in Frage gekommen wäre.
=> Kosten von rund € 50.000,--

Aufgrund der hohen Kosten wurde im Ausschuss der Auftrag erteilt, weitere Bieter einzubeziehen. Die Ausschreibung wurde leicht abgeändert und neuerlich an andere Waidhofner Autothändler gesandt.

Im darauf folgenden Ausschuss für Finanzen wurde behauptet, dass kein weiter Händler ein Anbot abgegeben hat. Die UWG enthielt sich daraufhin der Stimme.

Nach einer Nachforschung am darauf folgendem Tag mussten wir leider feststellen, dass sehr wohl ein Anbot vor der Finanzausschusssitzung beim Magistrat eingegangen ist. Leider hatte man dieses aber im Fax „übersehen“!
Dieses Anbot war um tausende Euro günstiger und hatte überdies keine NOVA.

Nach heftigen Diskussionen durften die Bieter abermals ausbessern und schlussendlich erhielt der VW-Händler den Zuschlag. 
Und dass, obwohl das Alternativangebot immer noch um € 800,- billiger war!

Dank unserer Ausdauer konnten in dieser Sache trotzdem mehrere Tausend EURO eingespart werden. Die Vergabe an sich ist aus unserer Sicht aber nach wie vor nicht in Ordnung und wirft kein gutes Licht auf die Stadtverwaltung.
Seite 1234